Hausarzt benachrichtigen, bei dessen Abwesenheit den Notfallarzt rufen.Er stellt den Todesschein aus.
Evtl. Seelsorger benachrichtigen für ein Gebet am Totenbett.
Bei einem Unfall oder bei einem unerklärlichen Todesfall ist die Polizei zu benachrichtigen. Diese muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen zwingend beigezogen werden.
Bitte benachrichtigen Sie die Anlaufstelle im Friedhof Friedental während den Bürozeiten,Tel. 041 240 09 67, Friedentalstrasse 60. Dort können Sie eine Termin vereinbaren für die erste Kontatkaufnahme bzw. die Todesfallmeldung. Ausserhalb dieser Zeiten gibt der Polizeiposten Reussbühl Auskunft, Tel. 041 259 11 17.
Dabei sind folgende Dokumente mitzunehmen:
· Todesbescheinigung des Arztes
- Grabkonzession (falls Familiengrab vorhanden)
· Familienbüchlein (falls keines vorliegt Identitätskarte/Pass)
· bei ausländischen Staatsangehörigen den Pass, Ausländerausweis und Geburtsschein, sowie
wenn verheiratet, den Eheschein
· Falls vorhanden, Konzessionsvertrag für Familiengrab
Beim Gespräch mit dem Bestattungsamt werden folgende Fragen geklärt:
· Art der Bestattung (Erdbestattung, Kremation)
· Art des Grabes (Einzel-, Familien-, Urnen- oder Gemeinschaftsgrab)
· Ort und Zeit der Bestattung, des Trauergottesdienstes oder der Abdankung
Die Friedhofverwaltung oder die Gemeinde, in der der/die Verstorbene zuletzt wohnte, nimmt in der Regel Kontakt mit dem Pfarramt auf.